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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Flexinplex Kunststoffen B.V.

Artikel 1. Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  1. Angebot: Jedes von oder im Namen von Flexinplex unterbreitete Angebot, in welcher Form auch immer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Angebote, Kostenvoranschläge und Vorschläge über den Webshop, per E-Mail oder auf andere Weise.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Verbraucher: Die natürliche Person, die nicht zu Zwecken handelt, die im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit stehen, und mit Flexinplex einen Vertrag abschließt oder abschließen möchte.
  4. Flexinplex: Der Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Flexinplex Kunststoffen B.V., eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 75229897, mit satzungsmäßigem Sitz und Geschäftsstelle in (6902 PB) Zevenaar, Einsteinstraat 1.
  5. Widerrufsrecht: Die Möglichkeit des Verbrauchers, innerhalb der Bedenkzeit den Fernabsatzvertrag zu widerrufen (herroepingsrecht).
  6. Bearbeitung: Jede von Flexinplex auf Wunsch des Verbrauchers durchgeführte Bearbeitung eines Produkts, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zuschneiden, Fräsen, Bohren, Kantenbrechen und Polieren.
  7. Vertrag: Der zwischen Flexinplex und dem Verbraucher geschlossene Vertrag über den Verkauf von Produkten, auf den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, einschließlich eines Fernabsatzvertrags.
  8. Fernabsatzvertrag: Ein Vertrag gemäß Artikel 6:230g des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
  9. Parteien: Flexinplex und der Verbraucher gemeinsam.
  10. Produkt: Die von Flexinplex aufgrund des Vertrags an den Verbraucher zu liefernde bewegliche Sache, darunter auch Sonderanfertigungen, bearbeitete Kunststoffplatten, Rohre, Stangen und technische Kunststoffe.
  11. Webshop: Die digitale Umgebung von Flexinplex unter www.flexinplex.nl, in der Produkte bestellt werden können und der Vertrag zustande kommen kann.

Artikel 2. Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Flexinplex und für jeden zwischen Flexinplex und dem Verbraucher geschlossenen Vertrag.
  2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise unwirksam sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame oder für nichtig erklärte Bestimmung wird durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, die dem Zweck und dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
  3. Flexinplex behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Geänderte Bedingungen treten 30 Tage nach Mitteilung der Änderung(en) an den Verbraucher in Kraft. Innerhalb dieser Frist von 30 Tagen hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag zu kündigen (beëindigen), wenn er mit der/den vorgeschlagenen Änderung(en) nicht einverstanden ist.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in niederländischer Sprache verfasst. Flexinplex kann Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen zur Verfügung stellen. Solche Übersetzungen dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Im Falle von Abweichungen, Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen einer Übersetzung und dem niederländischen Text ist in jedem Fall der niederländische Text maßgebend.

Artikel 3. Das Angebot

  1. Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder an Bedingungen geknüpft ist, wird dies im Angebot ausdrücklich angegeben.
  2. Das Angebot ist unverbindlich. Flexinplex ist berechtigt, das Angebot zu ändern und anzupassen.
  3. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte. Die Beschreibung ist ausreichend detailliert, um dem Verbraucher eine angemessene Beurteilung des Angebots zu ermöglichen. Offensichtliche Irrtümer oder offensichtliche Fehler im Angebot sind für Flexinplex nicht bindend.
  4. Alle Abbildungen und Spezifikationen im Angebot sind unverbindlich. Flexinplex kann nicht garantieren, dass die dargestellten Farben exakt mit den tatsächlichen Farben der Produkte übereinstimmen. Geringfügige Farbabweichungen, die dem Material oder dem Herstellungsprozess innewohnen, gelten nicht als Mangel im Sinne von Artikel 10, sofern das Produkt funktional dem Vertrag entspricht. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängel gemäß den Artikeln 7:17 ff. BW bleiben unberührt.

Artikel 4. Zustandekommen des Vertrags

  1. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Verbraucher und der Erfüllung der darin festgelegten Bedingungen zustande.
  2. Hat der Verbraucher das Angebot auf elektronischem Wege angenommen, bestätigt Flexinplex unverzüglich auf elektronischem Wege den Eingang der Annahme.
  3. Jeder Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung der ausreichenden Verfügbarkeit der betreffenden Produkte geschlossen.

Artikel 5. Sonderanfertigungen und Bearbeitungen

  1. Bei Bestellungen von Sonderanfertigungen ist der Verbraucher verpflichtet, alle erforderlichen Spezifikationen, Maße und Zeichnungen vollständig und korrekt zu liefern. Unter Sonderanfertigung versteht man ein Produkt, das nach spezifischen Anweisungen, Vorgaben oder Maßen des Verbrauchers hergestellt, zugeschnitten oder bearbeitet wird und das nicht ohne Weiteres an Dritte verkauft werden kann, wozu auch Standardplatten gehören, bei denen der Verbraucher eigene Maße angibt.
  2. Der Verbraucher haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm angegebenen Maße und sonstigen Spezifikationen. Flexinplex haftet nicht für Mängel oder Abweichungen an der Sonderanfertigung, die auf unrichtige, unvollständige oder unklare Maßangaben oder Anweisungen des Verbrauchers zurückzuführen sind. Etwaige Mehrkosten, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Verbrauchers.
  3. Flexinplex ist berechtigt, für die Ausführung der Bearbeitungen die am besten geeignete Produktionsmethode zu verwenden, es sei denn, die Parteien haben schriftlich eine bestimmte Methode vereinbart.

Artikel 6. Lieferzeit

  1. Alle Lieferfristen sind unverbindlich.
  2. Flexinplex ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen in Teillieferungen zu erbringen.

Artikel 7. Lieferung und Gefahrenübergang

  1. Als Lieferort gilt die Adresse, die der Verbraucher Flexinplex mitgeteilt hat.
  2. Wenn der Verbraucher das Produkt bei Flexinplex abholt, geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Abholung auf den Verbraucher über.

Artikel 8. Einschaltung Dritter

  1. Flexinplex ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Dritte einzuschalten, darunter Spediteure und Produktionspartner. Flexinplex bleibt gegenüber dem Verbraucher für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags verantwortlich.

Artikel 9. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten und noch zu liefernden Produkte bleiben ausschließlich Eigentum von Flexinplex, bis alle Forderungen, die Flexinplex gegenüber dem Verbraucher hat oder erwerben wird, vollständig beglichen sind.
  2. Solange ein Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Produkten besteht, ist der Verbraucher nicht berechtigt, diese Produkte zu veräußern oder daran Sicherheiten jeglicher Art zu bestellen.
  3. Flexinplex ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zurückzunehmen (oder zurücknehmen zu lassen), wenn der Verbraucher seinen Verpflichtungen gegenüber Flexinplex nicht nachkommt, unbeschadet des Rechts von Flexinplex, die Auflösung (ontbinding) oder die Erfüllung (nakoming) des Vertrags zu verlangen.

Artikel 10. Konformität und Gewährleistung

  1. Geringfügige technische Abweichungen in Größe, Farbe, Dicke, Länge oder Struktur, die dem Herstellungsprozess der Produkte innewohnen, gelten nicht als Mangel, sofern das Produkt funktional den schriftlichen Vereinbarungen entspricht. Dies gilt sowohl für Produkte, die von Flexinplex eingekauft und unverarbeitet an den Verbraucher geliefert werden, als auch für Produkte, die Flexinplex – auf Wunsch des Verbrauchers oder nicht – bearbeitet hat.
  2. Sofern und soweit ausdrückliche Garantien gewährt werden, gelten diese nicht, wenn:
  • der Verbraucher die gelieferten Produkte selbst repariert und/oder bearbeitet oder durch Dritte reparieren und/oder bearbeiten ließ;
  • die gelieferten Produkte abnormalen Bedingungen ausgesetzt oder anderweitig unsachgemäß behandelt wurden oder den Anweisungen von Flexinplex zuwiderlaufen;
  • es sich um normale Abnutzung oder Verfärbungen handelt, die dem Material eigen sind, oder um Auswirkungen von Wetter, Wind und Klima.

Artikel 11. Reklamationen und Beanstandungen

  1. Der Verbraucher ist verpflichtet, das Produkt unmittelbar bei der Lieferung auf sichtbare Mängel, Abweichungen in Menge oder Beschaffenheit sowie Transportschäden zu überprüfen. Sichtbare Mängel und Transportschäden sind Flexinplex so schnell wie möglich nach der Lieferung schriftlich zu melden.
  2. Mängel, die bei der Lieferung nicht sichtbar waren, müssen innerhalb von 2 Monaten, nachdem der Verbraucher den Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken können, schriftlich und unter Beifügung von Belegen bei Flexinplex gemeldet werden.
  3. Reklamationen bezüglich der Höhe oder des Inhalts der Rechnungen müssen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei Flexinplex gemeldet werden.
  4. Jede Reklamation muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels und des betreffenden Produkts enthalten und mit entsprechenden Belegen versehen sein.
  5. Das Produkt, das Gegenstand der Reklamation ist, muss vom Verbraucher sorgfältig aufbewahrt und auf erstes Anfordern von Flexinplex zur Untersuchung zur Verfügung gestellt werden.
  6. Bei Flexinplex eingereichte Reklamationen werden innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen ab dem Datum des Eingangs beantwortet. Erfordert eine Reklamation eine voraussichtlich längere Bearbeitungszeit, antwortet Flexinplex innerhalb der Frist von 14 Kalendertagen mit einer Empfangsbestätigung und einem Hinweis darauf, wann der Verbraucher eine ausführlichere Antwort erwarten kann.
  7. Wenn Flexinplex eine Beschwerde für begründet hält, werden die betreffenden Produkte nach Rücksprache mit dem Verbraucher repariert, ersetzt oder (teilweise) erstattet.

Artikel 12. Widerrufsrecht

  1. Der Verbraucher kann einen Fernabsatzvertrag über den Kauf eines Produkts innerhalb der Bedenkzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen (herroepen). Flexinplex darf den Verbraucher nach dem Grund für den Widerruf fragen, verpflichtet den Verbraucher jedoch nicht zur Angabe seiner Gründe.
  2. Die in Absatz 1 genannte Bedenkzeit beginnt an dem Kalendertag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher im Voraus benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt erhalten hat, oder:
  • wenn der Verbraucher in derselben Bestellung mehrere Produkte bestellt hat: an dem Kalendertag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter das letzte Produkt erhalten hat;
  • wenn die Lieferung eines Produkts aus mehreren Sendungen oder Teilen besteht: an dem Kalendertag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die letzte Sendung oder den letzten Teil erhalten hat.

Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Fernabsatzverträge im Sinne von Artikel 1.8. Für sonstige Verträge, die keine Fernabsatzverträge sind, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Flexinplex akzeptiert keine Rücksendungen oder keinen Umtausch.

Artikel 13. Ausübung des Widerrufsrechts und Kosten

  1. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, teilt er dies Flexinplex innerhalb der Bedenkzeit unmissverständlich per E-Mail (info@flexinplex.nl) oder durch persönlichen Besuch in der Niederlassung in der Einsteinstraat 1 in (6902 PB) Zevenaar mit.
  2. So schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Kalendertag, der auf die in Absatz 1 genannte Mitteilung folgt, sendet der Verbraucher das Produkt zurück oder übergibt es (einem Bevollmächtigten von) Flexinplex.
  3. Der Verbraucher sendet das Produkt mit sämtlichem mitgeliefertem Zubehör zurück, unbenutzt, unbeschädigt, mit der Schutzfolie und, wenn möglich, in der Originalverpackung. Der Verbraucher muss der Rücksendung beifügen:
  • eine Kopie der Kaufbestätigung oder Rechnung;
  • die von Flexinplex bereitgestellte Rücksendenummer, deutlich sichtbar auf der Außenverpackung angebracht; und
  • gegebenenfalls Fotos oder andere Belege, aus denen der Grund für die Rücksendung hervorgeht. Flexinplex teilt nach der Anmeldung die Rücksendenummer mit.
  1. Das Versandrisiko verbleibt beim Verbraucher. Flexinplex empfiehlt den Versand per Einschreiben und mit ausreichender Versicherung.
  2. Das Risiko und die Beweislast für die ordnungsgemäße und fristgerechte Ausübung des Widerrufsrechts liegen beim Verbraucher.
  3. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Produkts.

Artikel 14. Verpflichtungen von Flexinplex im Falle eines Widerrufs

  1. Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Der Verbraucher wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, der erforderlich ist, um die Art, die Eigenschaften und die Funktionsweise des Produkts festzustellen. Dabei gilt der Grundsatz, dass der Verbraucher das Produkt nur so handhaben und prüfen darf, wie er dies in einem Geschäft tun dürfte.
  2. Flexinplex erstattet alle Zahlungen des Verbrauchers innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Kalendertag, an dem der Verbraucher den Widerruf mitgeteilt hat. Sofern Flexinplex nicht anbietet, das Produkt selbst abzuholen, kann sie mit der Rückerstattung warten, bis sie das Produkt erhalten hat oder bis der Verbraucher nachweist, dass er das Produkt zurückgesandt hat, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.
  3. Gibt der Verbraucher alle Produkte einer Bestellung zurück, erstattet Flexinplex auch die vom Verbraucher gezahlten Versandkosten. Hat sich der Verbraucher ausdrücklich für eine teurere Versandart als die günstigste Standardoption entschieden, die Flexinplex anbietet, erstattet Flexinplex ausschließlich den Betrag dieser günstigsten Standardoption. Die Mehrkosten der gewählten Versandart sind nicht erstattungsfähig.
  4. Flexinplex verwendet für die Rückerstattung dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher verwendet hat, es sei denn, der Verbraucher stimmt einer anderen Methode zu. Die Rückerstattung ist für den Verbraucher kostenlos.
  5. Hat sich der Verbraucher für eine teurere Versandart als die günstigste Standardlieferung entschieden, ist Flexinplex nicht verpflichtet, die zusätzlichen Kosten für die teurere Versandart zu erstatten.

Artikel 15. Ausschluss des Widerrufsrechts

  1. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen für Produkte:
  • die nach den Vorgaben des Verbrauchers angefertigt wurden (Sonderanfertigungen), darunter auch Produkte, bei denen der Verbraucher eigene Maße eingegeben und diese produzieren oder bearbeiten lassen hat, die nicht vorgefertigt sind und die auf der Grundlage einer individuellen Wahl oder Entscheidung des Verbrauchers hergestellt werden;
  • die eindeutig personalisiert sind.

Artikel 16. Preise

  1. Alle von Flexinplex angegebenen Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer (MwSt.).
  2. Etwaige Versand- oder Lieferkosten werden separat ausgewiesen und sind nicht im Preis enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  3. Alle Preise gelten vorbehaltlich Druck- und Satzfehlern. Für die Folgen von Druck- und Satzfehlern wird keine Haftung übernommen. Bei Druck- und Satzfehlern ist Flexinplex nicht verpflichtet, das Produkt zum fehlerhaften Preis zu liefern.

Artikel 17. Zahlung und Zahlungsverzug

  1. Die Zahlung hat bei Bestellung über den Webshop oder bei Vertragsabschluss in der physischen Niederlassung von Flexinplex zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Der Verbraucher ist verpflichtet, Unrichtigkeiten in den angegebenen oder übermittelten Zahlungsdaten unverzüglich Flexinplex zu melden.
  3. Kommt der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, erhält er von Flexinplex eine Mahnung. Der Verbraucher hat danach 14 Kalendertage Zeit, um die Zahlung nachzuholen. Bleibt die Zahlung innerhalb dieser Frist aus, gerät der Verbraucher von Rechts wegen in Verzug (in verzuim) und schuldet die gesetzlichen Zinsen auf den ausstehenden Betrag.
  4. Flexinplex ist berechtigt, außergerichtliche Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Diese werden gemäß der gesetzlichen Staffelung in Artikel 6:96 Absatz 5 BW in Verbindung mit dem Beschluss über die Vergütung für außergerichtliche Inkassokosten (Besluit BIK) berechnet und betragen maximal:
  • 15 % auf ausstehende Beträge bis zu 2.500,00 €;
  • 10 % auf die nächsten 2.500,00 €;
  • 5 % auf die folgenden 5.000,00 €;
  • mit einem Mindestbetrag von 40,00 €.

Flexinplex kann zugunsten des Verbrauchers von diesen Beträgen und Prozentsätzen abweichen.

Artikel 18. Haftung

  1. Flexinplex haftet für Schäden, die dem Verbraucher infolge eines zurechenbaren Versäumnisses von Flexinplex bei der Erfüllung des Vertrags entstehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  2. Die Haftung von Flexinplex ist auf den für das betreffende Produkt gezahlten Betrag beschränkt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Flexinplex oder ihrer Führungskräfte vor.
  3. Flexinplex haftet nicht für Schäden, die zurückzuführen sind auf:
  • unrichtige, unvollständige oder unklare Maßangaben, Zeichnungen oder Anweisungen, die vom Verbraucher bereitgestellt wurden;
  • falsche oder unsachgemäße Verwendung des Produkts durch den Verbraucher oder Dritte;
  • normale Abnutzung oder Verfärbungen, die dem Material eigen sind.
  1. Die in diesem Artikel aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Flexinplex oder ihrer Führungskräfte beruht, und lassen die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers unberührt.

Artikel 19. Höhere Gewalt

  1. Unter höherer Gewalt versteht man jeden Umstand, der die Erfüllung der Verpflichtungen von Flexinplex verhindert und der Flexinplex nicht zugerechnet werden kann, wozu in jedem Fall gehören: Krankheit, Streiks, Pandemien und Epidemien, staatliche Maßnahmen oder Vorschriften, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Feuer, Überschwemmung, extreme Wetterbedingungen, Unterbrechung der Versorgung mit Rohstoffen oder Materialien, Transportstörungen, Nichtverfügbarkeit von Transportmitteln sowie Versäumnisse von Zulieferern von Flexinplex.
  2. Im Falle höherer Gewalt ist Flexinplex berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen (op te schorten). Dauert die Aussetzung länger als 30 Kalendertage oder steht fest, dass die Situation höherer Gewalt länger als 30 Kalendertage andauern wird, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen (te ontbinden), ohne dass eine Verpflichtung zur Schadensersatzleistung entsteht.
  3. Wird der Vertrag gemäß Absatz 2 aufgelöst (ontbonden), erstattet Flexinplex den vom Verbraucher gezahlten Betrag so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen.

Artikel 20. Geistiges Eigentum

  1. Flexinplex behält sich alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte vor, die mit den Produkten, dem Webshop, Katalogen, Zeichnungen, Modellen und sonstigen Unterlagen in Zusammenhang stehen. Dem Verbraucher ist es nicht gestattet, diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Flexinplex zu kopieren, zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben.
  2. Der Verbraucher stellt Flexinplex von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums frei, sofern und soweit die Verletzung auf die Verwendung von Entwürfen, Modellen, Zeichnungen oder Spezifikationen zurückzuführen ist, die Flexinplex vom Verbraucher zur Verfügung gestellt wurden.

Artikel 21. Datenschutz und personenbezogene Daten

  1. Die im Rahmen des Vertrags vom Verbraucher an Flexinplex übermittelten personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Datenschutzerklärung von Flexinplex verarbeitet. Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter www.flexinplex.nl/privacy-policy.

Artikel 22. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Auf den Vertrag und alle sich daraus ergebenden oder damit zusammenhängenden Rechtsbeziehungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  2. Streitigkeiten zwischen Flexinplex und dem Verbraucher werden dem zuständigen Gericht des Bezirks Gelderland, Standort Arnheim, vorgelegt. Der Verbraucher kann sich auch an das zuständige Gericht an seinem Wohnort wenden.

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